Als Praxisinhaber sind wir gesetzlich zur Organisation des Arbeitsschutzes in unseren Praxen verpflichtet.
Der Gesetzgeber hat uns die Aufgabe gegeben, die Vorgaben der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) umzusetzen. Diese Aufgaben können wir kostenintensiv von externen Dienstleistern erbringen lassen, oder im Rahmen der BUS-Vereinbarung der ZAEK-NR mit der BGW in Eigenregie erbringen.
Kein Kollege benötigt neue administrative Aufgaben, was wir benötigen sind Lösungen!
Kollegen die am BuS-System der Zahnärztekammer NR teilnehmen, haben den BUS-Ordner erhalten, den sie praxisindividuell bearbeiten sollten. Nicht selten stösst man bei der Bearbeitung jedoch auf Fragen, die nicht ohne Weiteres zu beantworten sind.
Was ist ein Gefahrstoffverzeichnis?
Müssen wir ein Gefahrstoffverzeichnis führen? Oder entfällt diese Pflicht für uns, weil wir unter die Mindermengenreglung fallen?
Was muss die Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitplatzes z.B. an der Anmeldung enthalten? usw.
Der FZO-hilft, indem er seinen Mitgliedern praxisrelevante Hilfen zur Verfügung stellt. Diese Hilfen müssen dann nur noch marginal an die jeweilige Parxissituation angpasst werden
Diese praxisrelevanten Hilfen erarbeiten wir gemeinsam mit dem
Sicherheitsingenieur / Fachkraft für Arbeitssicherheit der ZAEK-NR
Jan Hefer, M.Sc.
02131 / 53119 389
Dazu werden wir 2025 eine Fortbildungsveranstaltung anbieten, an der Sie Ihre Fragen direkt an Herrn Hefer stellen können. Zusätzlich erhalten Sie relevante HIlfen im Mitgliederbereich zum Download..